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11.02.2010
Vorprozessuale Aufrechnung mit Kostenerstattungsanspruch
Die Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist ungeachtet der Möglichkeit wirksam, dass in einem späteren Hauptsacheverfahren über die Prozesskosten entschieden wird.

BGH, Urteil vom 11.02.2010 – VII ZR 153/08



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