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20.12.2010
ARGE-Tipp für öffentliche Auftraggeber
BERLIN (DAV) - Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) oder auch Public Private Partnerships (PPP) sind eine Möglichkeit für viele Kommunen, ihre Infrastruktur zu sanieren. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. ÖPP eignen sich nicht nur für Schulsanierungen, sondern auch für die energetische Sanierung von kommunalen Krankenhäusern, Sporthallen, Verwaltungsbauten und Versammlungsstätten. Bei der Öffentlich Privaten Partnerschaft handelt es sich um eine vertraglich geregelte, langfristige Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft beim Entwerfen, Planen, Bauen, Finanzieren und Betreiben von öffentlichen Einrichtungen. ÖPP-Modelle müssen immer individuell vereinbart werden, denn die Projekte sind sehr unterschiedlich und lassen sich vertragstechnisch nicht über einen Kamm scheren. Dazu braucht der öffentliche Auftraggeber baujuristische Beratung und – im Streitfall – auch Hilfe. Die ARGE Baurecht rät: Wer einem ÖPP-Modell näher tritt, der sollte seine Ideen vor Verhandlungsbeginn mit einem Baurechtler besprechen. Mancher langwierige und teure Irrweg später kann so vermieden werden.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.
Text unter:
http://www.arge-baurecht.com/presse/expertentipps/oeffentliche_auftraggeber&show=943#presse943
Hier die TinyURL dazu: http://tinyurl.com/2wfkh96
Die pdf-Datei finden Sie hier:
http://www.arge-baurecht.com/files/Expertentipp%20öffentliche%20Auftraggeber%20Oktober%202010.pdf
Hier die TinyURL dazu: http://tinyurl.com/38pehht



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