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20.12.2010
Tipp für Bauunternehmer/Handwerksfirmen
BERLIN (DAV) - Wer im Herbst mit dem Bauen beginnt, der sollte daran denken: Der Bau wird sich über den Winter hinziehen. Dauerregen, Eis und Schnee könnten die Bauarbeiten verzögern. Der Rohbau und auf der Baustelle lagernde Materialien könnten bei eisiger Witterung beschädigt werden. Verantwortlich für die Baustelle ist grundsätzlich der Bauunternehmer. Was aber, wenn ein extremer Winter bevorsteht? Wer zahlt dann die nötigen zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen? Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät Bauunternehmern, solche Details vorsichtshalber im Leistungsverzeichnis festzuschreiben und sich so entsprechend abzusichern.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.
Text unter:
http://www.arge-baurecht.com/presse/expertentipps/bauunternehmen&show=941#presse941
Hier die TinyURL dazu: http://tinyurl.com/3yfeumg
Die pdf-Datei finden Sie hier:
http://www.arge-baurecht.com/files/Expertentipp%20Handwerks-%20und%20Baufirmen%20Oktober%202010.pdf
Hier die TinyURL dazu: http://tinyurl.com/34s2m82



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