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20.12.2010
Tipp für private Bauherren
BERLIN (DAV) – Wer baut, der sollte immer auf einer förmlichen Bauabnahme bestehen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Bauherren und Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten sich nicht auf die einfache Unterzeichnung eines postalisch zugestellten Abnahmeprotokolls einlassen. Wer bei der Übernahme seines neuen Wohnhauses oder seiner neuen Wohnung auf die förmliche Bauabnahme verzichtet oder Mängel stillschweigend in Kauf nimmt, der gibt leichtfertig Rechte auf, denn mit der Abnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf den Bauherren oder Käufer über. Außerdem beginnt mit der Abnahme auch die Gewährleistungsfrist: Von Stund an muss der Bauherr dem Unternehmer dessen Verantwortlichkeit für alle Mängel nachweisen. Weil die Bauabnahme als Akzeptanz des fertig gestellten Baus ein so wichtiger Schritt ist, sollte der Bauherr seine Rechte nicht leichtfertig aus der Hand geben. Grundsätzlich gilt natürlich: Der Bauherr muss den Bau abnehmen. Er hat den Bau in Auftrag gegeben und muss dem Unternehmer nun auch die ordnungsgemäße Ablieferung des Werkes bestätigen. Allerdings muss der Bauherr nur einen mangelfreien Bau abnehmen.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.
Text unter:
http://www.arge-baurecht.com/presse/expertentipps/private_bauherren&show=944#presse944
Hier die TinyURL dazu: http://tinyurl.com/37mv3v4
Die pdf-Datei finden Sie hier:
http://www.arge-baurecht.com/files/Expertentipp%20private%20Bauherren%20Oktober%202010.pdf
Hier die TinyURL dazu: http://tinyurl.com/3682s2k



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