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23.10.2013
Haupt- und Bürgschaftsforderung verjähren unterschiedlich!
BGH, Beschluss vom 17.09.2013
1. Die Verjährung der Hauptforderung ist grundsätzlich unabhängig von der Verjährung der Bürgschaftsforderung zu beurteilen.
2. Einwendungen, die es dem Bürgen verwehren, sich auf die Verjährung der Hauptforderung zu berufen, hindern diesen im Allgemeinen nicht...


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