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29.09.2010
Verhängt das Gericht ein Kontaktverbot (z.B. gegen einen Lehrer des Kindes)
Verhängt das Gericht ein Kontaktverbot (z.B. gegen einen Lehrer des Kindes), kann der Adressat eine Aufhebung des Verbots beantragen. Lehnt das Familiengericht die Aufhebung ab, ist er auch beschwerdeberechtigt.

BGH, Beschluss vom 29.09.2010 – XII ZB 161/09



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