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25.10.2010
Visum zur Kinderadoption wird nur nach internationalem Adoptionsvermittlungsverfahren erteilt
Ein Visum zum Zweck der Adoption eines Kindes aus dem Ausland darf grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn zuvor ein Verfahren der internationalen Adoptionsvermittlung erfolgreich durchgeführt wurde. Dies gebietet der Schutz des Kindeswohls.

BverwG, Urteil vom 25.10.2010 – 1 C 16.09




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