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01.01.2008Neues Unterhaltsrecht (UÄndG)
Durch die bereits zum 01.01.2008 in Kraft getretene Änderung des Unterhaltsrechts sind neue rechtliche Vorgaben geschaffen worden, wie z. B. die umfassende Änderung der Rangfolge von Unterhaltsberechtigten oder die zeitliche Begrenzungsmöglichkeit beim nachehelichen Ehegattenunterhalt. Umfassend geändert wurde auch der Betreuungsunterhalt für verheiratete und nicht verheiratete Eltern.