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21.07.2010
Gesetzentwurf zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder im Erbrecht
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 28.05.2010 festgestellt hatte, dass die erbrechtliche Benachteiligung von vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindern gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, soll die bislang noch geltende Ausnahme von der erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder mit diesem Gesetz beseitigt werden.