mpsh-Anwälte
Röntgenstraße 45
71229 Leonberg

Tel. (07152) 76 49-90
Fax (07152) 76 49-92
E-Mail: info@mpsh-anwaelte.de
Anfahrt / Wegbeschreibung

Aktuelles

Jede neue Nachricht kann etwas bewegen. Wir informieren Sie gern. Ihr Kontakt.

zurück zu "Rund ums Streiten und Schlichten / Mediation"…

23.02.2010
„Einschlafen von Verhandlungen“
Ein Ende der Verhandlungen ist anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre. „Schlafen Verhandlungen ein“, wird man für den Regelfall nach einmonatiger Untätigkeit, gleichgültig von welcher Seite, von einem Ende der Verhandlungen ausgehen können, so dass dann die verbleibende Verjährungsfrist weiterläuft.

OLG Dresden, Urteil vom 23.02.2010 – 9 U 243/08; BGH, Beschluss vom 28.10.2010 – VII ZR 43/10 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)



© mpsh-Anwälte | www.mpsh-anwaelte.de | Impressum