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30.04.2009
Schiedswesen - Zurückweisung des Antrags auf Schiedsrichterbestellung
Weist das Oberlandesgericht den Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters (hier: nach § 1062 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit § 1035 Abs. 4 ZPO) zurück, so ist gegen diese Entscheidung die Rechtsbeschwerde gemäß § 1065 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch dann unstatthaft, wenn das Oberlandesgericht den Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, die dem Antrag zugrunde liegende Schiedsvereinbarung sei offensichtlich unwirksam; § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 1065 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wonach gegen die Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens die Rechtsbeschwerde gegeben ist, ist in einem solchen Falle nicht entsprechend anwendbar.

BGH - III ZB 5/09 -



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