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01.01.2009
Forderungssicherungsgesetz – FoSiG
Das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz bringt neue gesetzliche Regelungen zum Schutz der Bauunternehmen vor Forderungsausfällen. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die wirtschaftliche Lage der Werkunternehmer, vor allem in der Baubranche, welche in den letzten Jahren immer schlechter geworden ist. Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Anzahl von Insolvenzen prägen das Bild.