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11.12.2009
Leistungsverweigerungsrecht des Vorleistungspflichtigen
a) Auch ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht auf Seiten des Vorleistungsberechtigten kann ein Leistungsverweigerungsrecht des Vorleistungspflichtigen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen.

b) Das Bestehen eines solchen Leistungsverweigerungsrechts schließt den Verzug der Vorleistungspflichten aus.
BGH, Urteil vom 11.12.2009 – V ZR 217/08



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