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25.11.2009
Eigenständige Verjährung des Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs
Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung erheben können.

BGH, Teil-Urteil vom 25.11.2009 – IV ZR 70/05



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