Aktuelles
Jede neue Nachricht kann etwas bewegen. Wir informieren Sie gern. Ihr Kontakt.
09.07.2009
Verjährung des Ausgleichsanspruchs
Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist.
BGH, Urteil vom 09.07.2009 – VII ZR 109/08