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09.07.2009
Übermäßiger Aufwand als Planungsmangel
Ein Mangel eines Ingenieurwerkes kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird.
BGH, Urteil vom 09.07.2009 – VII ZR 130/07