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11.12.2008
Strafrechtliche Verantwortlichkeiten der an einem Bau Beteiligten bei arbeitsteiliger Erledigung der Aufgaben
Verhandlungstermin: noch nicht bestimmt
Am 13. August 2004 brach in der Stadt Goldberg (Landkreis Pachim, Mecklenburg-Vorpommern) bei Sanierungsarbeiten der mehrgeschossige Flügel einer Schule
zusammen. Dabei kamen 5 auf dem Bau tätige Arbeiter zu Tode; 5 weitere Personen auf dem Bau wurden teilweise schwer verletzt. Grund für den Einsturz war, dass bei dem Abbruch einer tragenden Wand im Erdgeschoss des Gebäudes die Abstützung unzureichend war.
BGH – IV StR 252/08