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13.11.2008
Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen
Am 13. August 2004 brach in der Stadt Goldbeck (Landkreis Parchim, Mecklenburg-Vorpommern) bei Sanierungsarbeiten der mehrgeschossige Flügel einer Schule zusammen. Dabei kamen fünf auf dem Bau tätige Arbeiter zu Tode; fünf weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt. Grund für den Einsturz war, dass bei dem Abbruch einer tragenden Wand im Erdgeschoss des Gebäudes die Abstützung unzureichend war.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass der Bauunternehmer die Hauptverantwortung für die Bausicherheit trug. Er ließ es auch noch am Unglückstag zu, dass die Abbrucharbeiten fortgeführt wurden, obwohl er wusste, dass nur ein Drittel der vom Statiker vorgesehenen Stützen im Bereich der Abbruchwand aufgestellt waren, und obwohl er hätte erkennen können, dass der Unterzug nicht die erforderliche Tragkraft aufwies. Er wurde wegen vorsätzlicher Baugefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Zwei Mitangeklagte, die im Rahmen eines Subunternehmervertrages mit dem Abbruch der Wand befasst waren, wurden hingegen freigesprochen. Denn die Gefahr für die Standsicherheit des Gebäudes wegen der vergrößerten Stützenabstände war für diese Angeklagten auch unter Berücksichtigung ihrer Erfahrung mit Abbrucharbeiten nicht offensichtlich, zumal auch der Bauleiter und der Sicherheitskoordinator die Sicherungsmaßnahmen unbeanstandet gelassen hatten.

BGH - IV StR 252/08



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