mpsh-Anwälte
Röntgenstraße 45
71229 Leonberg

Tel. (07152) 76 49-90
Fax (07152) 76 49-92
E-Mail: info@mpsh-anwaelte.de
Anfahrt / Wegbeschreibung

Aktuelles

Jede neue Nachricht kann etwas bewegen. Wir informieren Sie gern. Ihr Kontakt.

zurück zu "Rund um das Mietobjekt"…

24.09.2008
Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz als Modernisierungsmaßnahme
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei dem Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz um eine Maßnahme zur Einsparung von Energie handelt, die der Mieter grundsätzlich zu dulden hat, wenn der Anschluss der Wohnung an dieses Netz nach derzeitigem Erkenntnisstand zu einer Ersparnis an Primärenergie im Verhältnis zur Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser durch die in der Wohnung vorhandene Heizung führt. Der Mieter ist gegenüber solchen Maßnahmen nicht schutzlos gestellt. Er braucht sie nicht zu dulden, wenn sie für ihn, seine Familie oder einen anderen Haushaltsangehörigen eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.

BGH Urteil vom 24. September 2008 - VIII ZR 275/07



© mpsh-Anwälte | www.mpsh-anwaelte.de | Impressum