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01.09.2009
Neues Verfahren in Familiensachen (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals zum 01.09.2009 in einer
einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit dem neuen Recht werden auch die Möglichkeiten verbessert, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich – gerade in Kindschaftssachen – auszutragen.



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