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01.09.2009
Änderungen in der Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidung (Güterrechtsreform)
Millionen Ehepaare leben in Deutschland im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die damit einhergehenden Folgen für das Vermögen der Ehegatten führen vielfach zu Ungerechtigkeiten. Der im Falle einer Scheidung durchzuführende Zugewinnausgleich bietet vielfach keine gerechte Teilhabe an dem, was die Ehepartner während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben. Diese Ungerechtigkeit soll durch ein Gesetz zur Reform des Zugewinnausgleichs (Güterrechtsreform) beseitigt werden. Beispielsweise sollen unredliche Vermögensverschiebungen zu Lasten des Ehegatten, der einen Ausgleichsanspruch hat, künftig besser verhindert werden. Derzeit ist noch offen, ob das Gesetzgebungsverfahren so zügig durchgeführt werden kann, dass dieses Gesetz ebenfalls zum 01.09.2009 in Kraft treten kann.


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