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08.01.2009
Präklusion mit Befristungseinwand beim nachehelichen Ehegattenunterhalt
Ist bereits eine Befristung des Ehegattenunterhalts möglich gewesen, bevor das neue Unterhaltsrecht am 01.01.2008 in Kraft trat, insbesondere nach der Rechtsprechung des BGH seit Frühjahr 2006, so sind Umstände, die in einem im Jahre 2007 entschiedenen Unterhaltsrechtsstreit bereits hätten berücksichtigt werden können, in einem nach dem 01.01.2008 eingeleiteten Abänderungsverfahren präkludiert. Die Vorschrift des § 36 Nr. 2 EGZPO steht dem nicht entgegen.

OLG Stuttgart - 16 UF 204/08



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