mpsh-Anwälte
Röntgenstraße 45
71229 Leonberg

Tel. (07152) 76 49-90
Fax (07152) 76 49-92
E-Mail: info@mpsh-anwaelte.de
Anfahrt / Wegbeschreibung

Aktuelles

Jede neue Nachricht kann etwas bewegen. Wir informieren Sie gern. Ihr Kontakt.

zurück zu "Rund um Ehe und Familie"…

02.10.2008
Berufsfachschule als allgemeiner Schulbesuch
Der Besuch einer einjährigen Berufsfachschule ist als allgemeiner Schulbesuch im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB zu werten, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht über ein Hauptschulabschluss verfügt und diesen durch den Besuch der Berufsfachschule erreichen kann.

OLG Naumburg - 4 WF 44/08



© mpsh-Anwälte | www.mpsh-anwaelte.de | Impressum