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12.02.2009
Mediationsverfahren hemmt nicht Berufungsbegründungsfrist
Ein als besondere Ausgestaltung des gerichtlichen Güteverfahrens durchgeführtes Mediationsverfahren hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist. Die Ver-längerung der Berufungsbegründungsfrist durch die Mediationsrichter ist unwirksam, wenn sie nach Ablauf der Begründungsfrist erfolgt ist und bis dahin kein Verlängerungsantrag gestellt worden war.

Der in einem gerichtlichen Informationsblatt zur Mediation erteilte Hinweis:

„Während des Mediationsverfahrens soll die Berufung nicht begründet werden.
Die Frist zur Begründung der Berufung wird auf Antrag entsprechend verlängert“.

Erzeugt kein Vertrauen darauf, dass die Berufungsbegründungsfrist während des
Mediationsverfahrens nicht läuft.

BGH – VII ZB 76/07



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