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26.02.2009
Verteilung des Kostenrisikos im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens bei Kostensteigerungen, die bei Angebotsabgabe noch nicht berücksichtigt werden konnten
Verkündungstermin: 26.02.2009

Der BGH wird die für die Baupraxis bedeutende Frage zu entscheiden haben, wer bei verzögertem Zuschlag im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens das Risiko von Kostensteigerungen, die bei Angebotsabgabe noch nicht berücksichtigt werden konnten, zu tragen hat. Hintergrund war, dass ein Konkurrent ein sogenanntes Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet hatte, vor dessen Abschluss der Zuschlag nicht erteilt werden durfte. Zwischenzeitlich waren die Stahlpreise und auch die Zementpreise erheblich gestiegen. Deswegen begehrt die Bieterin eine Erhöhung des Werklohns für die ausgeschriebenen Straßenbauarbeiten.

BGH – VII ZR 11/08



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