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26.02.2009
Generelle Verjährungsverkürzung in AGB unwirksam
Auch wenn Erleichterungen (Verkürzungen) von Verjährungsfristen gesetzlich zulässig sind, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen die Verjährungsfrist für Mängelansprüche verkürzt werden, unwirksam, wenn nicht eine Ausnahme für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen gemacht wird.

BGH – Xa ZR 141/07



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