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24.07.2008
Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern
Die einzelnen Klauseln der VOB/B unterliegen bei einer Verwendung gegenüber
Verbrauchern einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB, da diese in aller Regel geschäftlich nicht erfahren und damit besonders schutzbedürftig sind.
BGH Urteil vom 24.07.2008 – VII ZR 55/07