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15.10.2008
Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen in den von ihm vermieteten Wohnungen ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel, wie
z. B. ungewöhnliche oder wiederholte Störungen, einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Elektrofachmann zu unterziehen.

BGH Urteil vom 15.10.2008 – VIII ZR 321/07



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